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Modernisieren und Energie sparen mit der staatlichen Förderbank KfW

25.10.2010
Programm Was wird gefördert? Wie wird gefördert?
Energie­effizient bauen Bau oder Erst­erwerb eines Hauses, dessen Energiebedarf maximal 70 Prozent vom zulässigen Höchst­wert eines vergleich­baren Neubaus beträgt (nach Energie­einspar­ver­ordnung 2009). Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohnung Fußnote. Je nach Energieeffizienz des Gebäudes zusätzlich Tilgungs­zuschuss bis zu 10 Prozent des Darlehens.
Energie­effizient
sanieren Fußnote
(Sanierung zum KfW-Effizienz­haus)
Umfang­reiche Sanierungen, die den Energiebedarf eines Hauses so weit senken, dass er maximal 115 Prozent vom Höchst­wert eines Neubaus beträgt (nach Energie­einspar­ver­ordnung 2009). Gefördert wird auch der Erst­erwerb nach Sanierung. Der Bauantrag für das Gebäude muss vor 1995 gestellt worden sein. Kredit­variante: Darlehen bis 75 000 Euro pro Wohnung Fußnote. Je nach der durch die Sanierung erreichten Energieeffizienz Tilgungs­zuschuss von 2,5 bis 12,5 Prozent des Darlehens. Zuschuss­variante: Je nach erreichter Energieeffizienz einmaliger Zuschuss von 7,5 Prozent (maximal 5 625 Euro) bis zu 17,5 Prozent (maximal 13 125 Euro) der Sanierungs­kosten.
Sonder­förderung: Baubegleitung der Sanierung durch einen Sach­verständigen. Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal 2 000 Euro
Wohn­raum modernisieren Instandhaltung und Modernisierung, zum Beispiel Verbesserungen des Wohnungs­zuschnitts, neue Sanitär­installationen, Wärmedämmung, Austausch der Heizung. Gefördert wird auch der Kauf einer neu modernisierten Wohnung. Darlehen bis 100 000 Euro pro Wohnung Fußnote.
Alters­gerecht umbauen Durch einen Umbau werden Barrieren vermindert oder entfernt. Gefördert wird auch der Erst­erwerb einer alters­gerecht sanierten Wohnung. Kredit­variante: Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohnung Fußnote.
Zuschuss­variante: Ab 6 000 Euro Umbau­kosten 5 Prozent der Kosten, maximal 5 000 Euro.
  • Stand: 7. Oktober 2010
  • Modernisieren und Energie sparen mit der staatlichen Förderbank KfW
    Für alle Förderungen gilt:
    Kredite müssen über ein Kredit­institut beantragt werden, Zuschüsse direkt bei der KfW. Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
  • Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de und vom KfW-Infotelefon (0 180 1/33 55 77).
  • Fußnote 1 Zins­sätze siehe Tabelle unten. Die Darlehen sind in vierteljähr­lichen Raten zurück­zuzahlen. Das erste Jahr ist tilgungs­frei. Je nach Lauf­zeit kann die Tilgung für maximal zwei bis fünf Jahre ausgesetzt werden. Die Lauf­zeit beträgt bis zu 30 Jahre, die Zins­bindung 10 Jahre, im Programm Wohn­raum modernisieren auch 5 Jahre. Sondertilgungen sind möglich.
  • Fußnote 2 Für Umbau­arbeiten, die in diesem Programm gefördert werden, sind Steuerermäßigungen für Hand­werk­erarbeiten ausgeschlossen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Tabelle: Die Zins­sätze für KfW-Darlehen