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Energieeffizient bauen
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Bau oder Ersterwerb eines Hauses, dessen Energiebedarf maximal 70 Prozent vom zulässigen Höchstwert eines vergleichbaren Neubaus beträgt (nach Energieeinsparverordnung 2009). |
Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohnung . Je nach Energieeffizienz des Gebäudes zusätzlich Tilgungszuschuss bis zu 10 Prozent des Darlehens. |
Energieeffizient
sanieren  (Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) |
Umfangreiche Sanierungen, die den Energiebedarf eines Hauses so weit senken, dass er maximal 115 Prozent vom Höchstwert eines Neubaus beträgt (nach Energieeinsparverordnung 2009). Gefördert wird auch der Ersterwerb nach Sanierung. Der Bauantrag für das Gebäude muss vor 1995 gestellt worden sein. |
Kreditvariante: Darlehen bis 75 000 Euro pro Wohnung . Je nach der durch die Sanierung erreichten Energieeffizienz Tilgungszuschuss von 2,5 bis 12,5 Prozent des Darlehens. Zuschussvariante: Je nach erreichter Energieeffizienz einmaliger Zuschuss von 7,5 Prozent (maximal 5 625 Euro) bis zu 17,5 Prozent (maximal 13 125 Euro) der Sanierungskosten. |
| Sonderförderung: Baubegleitung der Sanierung durch einen Sachverständigen. |
Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal 2 000 Euro |
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Wohnraum modernisieren
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Instandhaltung und Modernisierung, zum Beispiel Verbesserungen des Wohnungszuschnitts, neue Sanitärinstallationen, Wärmedämmung, Austausch der Heizung. Gefördert wird auch der Kauf einer neu modernisierten Wohnung. |
Darlehen bis 100 000 Euro pro Wohnung . |
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Altersgerecht umbauen
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Durch einen Umbau werden Barrieren vermindert oder entfernt. Gefördert wird auch der Ersterwerb einer altersgerecht sanierten Wohnung. |
Kreditvariante: Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohnung . Zuschussvariante: Ab 6 000 Euro Umbaukosten 5 Prozent der Kosten, maximal 5 000 Euro. |