12.06.2012

Mietwagen: Mietwagenportale richtig nutzen

Mietwagen Special

Billigan­gebote für Mietwagen haben oft Haken. Die Experten von Finanztest haben sich zehn Portale genauer angesehen und analysiert, wie gut Kunden darüber vernünftige und güns­tige Angebote finden. Dazu gibt es Tipps, worauf beim Mieten eines Wagens unbe­dingt geachtet werden muss.

Was taugen die bequemen Such­portale?

Bequem sind sie auf jeden Fall: Mietwagen­vergleichs­portale wie billiger-mietwagen.de oder mietwagen.check24.de sind leicht zu bedienen und liefern schnell Ergeb­nisse. Der Kunde tippt ein, wann und wo er ein Auto mieten möchte, und startet den Preis­vergleich. Wer möchte, kann anschließend sofort über das Portal buchen. Die besten Angebote stammen meist von Vermitt­lern. Sie haben keine eigene Wagenflotte, sondern vermitteln Verträge zu Vermietern am Urlaubs­ort. Aber auch bekannte Firmen wie Hertz und Avis tauchen auf. Doch was taugen die Vergleichs­rechner und die Angebote, die sie ausspucken? Die Experten von Finanztest haben es ausprobiert: Im Internet haben sie bei Google die Suchwörter „Mietwagen“ und „Preis­vergleich“ einge­geben und sich die ersten zehn Treffer genauer angesehen.

Bequemes Filtern nach Such­kriterien

Das Ergebnis: Vier Mietwagenportale erlauben dem Kunden nicht nur wichtige Voreinstel­lungen, sondern stellen auch die entscheidenden Mietbedingungen klar dar. In der Tabelle sind diese Vergleichs­portale aufgelistet. Der Kunde kann die Angebote dort mindestens nach den folgenden vier Such­kriterien filtern:

  • Voll­kasko ohne Selbst­beteiligung
  • Versicherung für Glas und Reifen
  • Keine Kilo­meter­begrenzung
  • Tank­regelung bei Über­gabe des Autos.

Wichtig war den Testern auch, dass die Portale die Deckungs­summe der Haft­pflicht­versicherung deutlich darstellen, damit der Preis-Leistungs-Vergleich leicht­fällt.

Nicht ohne Kasko­schutz

Neben der Kfz-Haft­pflicht sollte jeder Mietwagen­kunde eine Voll­kasko­versicherung haben. Sie deckt selbst­verschuldete Schäden am Miet­auto. Hat der Fahrer eine Selbst­beteiligung vereinbart, muss er allerdings im Schadens­fall je nach Police zwischen 300 und über 1 000 Euro selbst bezahlen. Schäden an Reifen, Auto­scheiben, Dach und Unterboden sind oft nicht mitversichert.

Tipp: Für wenige Euro mehr können Sie die Selbst­beteiligung ausschließen und Glas und Reifen mitversichern. Der Unterschied betrug in der kleinsten Fahr­zeugklasse für sieben Tage Mallorca in einem Fall 9 Euro.

Vorkasse für Schäden

Trotz Voll­kasko­versicherung müssen Mieter das Geld für die Reparatur eines Schadens manchmal vorstre­cken. Der Vermittler Auto-Europe beispiels­weise bietet Tarife an, in denen zwar Reifen und Auto­glas mitversichert sind. Sollte dem Mieter aber ein Reifen platzen oder die Wind­schutz­scheibe einen Riss kommen, muss er bei der Rück­gabe des Autos den Schaden erst einmal zahlen. Später erhält er eine Erstattung.

Geld zurück gibt es aber nur, wenn inner­halb von 24 Stunden nach dem Unfall ein Schadens- und Polizei­bericht erstellt wurde. Außerdem fällt bei Auto-Europe abhängig vom Angebot eine Bearbeitungs­gebühr zwischen 30 und 80 Euro an.

Manchmal müssen Kunden Geld vorschießen

Auch beim Voll­kasko­schutz ohne Selbst­beteiligung müssen Kunden manchmal Geld vorschießen, so zum Beispiel bei den Vermitt­lern Holiday Autos, Auto-Europe, oder Car del Mar. Nach einem Schaden zahlt der Mieter bei der Auto­rück­gabe zunächst die Selbst­beteiligung, die beim Vermieter vor Ort üblich wäre – auch wenn er Versicherungs­schutz ohne Selbst­beteiligung gebucht hat. Zuhause holt er sich das Geld dann vom Vermittler zurück. „Für den Kunden ist der Miet­preis so deutlich güns­tiger, als wenn er die Selbst­beteiligung vor Ort ausschließen würde“, sagt Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de.

Mit einem Klick zur Deckungs­summe

Die Tester haben sich auch angesehen, ob Kunden die Deckungs­summe der Haft­pflicht­versicherung bei dem Preis­vergleich gut erkennen können. Die gesetzliche Mindest­versicherungs­summe ist nämlich in einigen Ländern so nied­rig, dass es im Schadens­fall eng werden könnte. In der Türkei liegt sie für Personenschäden bei gerade mal 350 000 Euro, Sach­schäden müssen nur mit 14 000 Euro abge­sichert sein. Zum Vergleich: In Deutsch­land müssen Personenschäden mit mindestens 7,5 Millionen Euro versichert sein. Einige Vermittler erhöhen die Haftungs­summe der örtlichen Vermieter. Bei Holiday Autos beträgt sie fast immer mindestens 2 Millionen Euro, bei Sunny Cars mindestens 7,5 Millionen.

Mehr Schutz über die „Mallorca-Police“

Wer ein eigenes Auto Haft­pflicht versichert hat, ist inner­halb Europas oft auch als Mietwagenfahrer gut versichert. Denn viele deutsche Tarife haben eine „Mallorca- Police“. Sie zahlt auch für Unfall­schäden im Ausland, die über der Versicherungs­deckungs­summe des Mietwagens liegen, aber nur bis maximal zur Höhe des deutschen Vertrags. In unserem letzten Auto­versicherungs­test hatten von 152 Tarifen etwa die Hälfte einen solchen Zusatz­schutz.

Tipp: Einige Versicher begrenzen die Höhe oder die Dauer der „Mallorca-Police“. Schauen Sie daher in den Vertrag.

Beim Preis­vergleich auch die Tank­regel prüfen

Zum Preis für das Auto kommt noch das Geld für den Sprit. In Portugal, Spanien und Griechen­land verlangen immer mehr Vermieter Geld für die erste Tank­füllung und berechnen teil­weise zusätzlich eine Service­gebühr. Rest­benzin erstatten sie nicht.

Tipp: Achten Sie beim Preis­vergleich auf die Tank­regelung. Eine Rück­gabe mit vollem Tank ist oft güns­tiger als mit leerem.

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