Auch im kommenden Jahr können Vermieter Steuern sparen, wenn sie Wohnungen preiswert an Verwandte vermieten. Allerdings muss die Miete ab Januar mindestens 75 Prozent der marktüblichen Miete entsprechen. Doch auch mit einer geringeren Miete gibts Chancen auf den vollen Werbungskostenabzug. Allerdings nur dann, wenn die Miete mehr als 50 Prozent der Marktmiete entspricht. Zudem kann die Finanzbehörde eine Prognoserechnung verlangen.
Finanztest erklärt, was sich im kommenden Jahr für Immobilienbesitzer ändert, die mit verbilligter Vermietung an Verwandte Steuern sparen wollen.
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