Mieter müssen Betriebskosten nur zahlen, wenn das im Mietvertrag steht. Möglich ist eine feste Pauschale oder die monatliche Vorauszahlung mit anschließender Abrechnung. Berechnen dürfen Vermieter nur die laufend anfallenden Kosten nach Paragraph 2 der neuen Betriebskostenverordnung vom 1. Januar 2004. Die Liste zeigt wesentliche (aber nicht alle) Kosten, die er abrechnen darf.
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Mietnebenkosten
01.04.2004
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