01.04.2004

Miet­neben­kosten: Was Mieter zahlen müssen und was nicht

Mietnebenkosten Infodokument

Mieter müssen Betriebs­kosten nur zahlen, wenn das im Miet­vertrag steht. Möglich ist eine feste Pauschale oder die monatliche Voraus­zahlung mit anschließender Abrechnung. Berechnen dürfen Vermieter nur die laufend anfallenden Kosten nach Para­graph 2 der neuen Betriebs­kosten­ver­ordnung vom 1. Januar 2004. Die Liste zeigt wesentliche (aber nicht alle) Kosten, die er abrechnen darf.

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