20.08.2002

Mieterhöhung: Schleichende Verteuerung

Mieterhöhung Meldung

Auch wenn Vermieter die Wohnungen im Haus nicht modernisiert haben, können sie die Miete anheben. Allerdings nicht nach eigenem Ermessen. Erlaubt ist eine Mieterhöhung von 20 Prozent der Ausgangsmiete innerhalb von zwei Jahren. Danach muss der Hauseigentümer eine Pause von 15 Monaten einhalten, bevor die Miete erneut steigen darf. Damit sich die Spirale jedoch nicht ins Unendliche dreht, gibts die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze.

Finanztest sagt, wann Mieter eine Erhöhung dulden müssen und was sie tun können, wenn die Mietsteigerung nicht gerechtfertigt ist.

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