Vermieter dürfen von ihren Mietern als Sicherheit entweder eine Kaution oder eine Bürgschaft verlangen – niemals beides. Von einem Bürgen können Vermieter daher kein Geld fordern, falls der Mieter auch eine Kaution hinterlegt hat. Das hat das Amtsgericht Lübeck klargestellt (Az. 23 C 1448/11).
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