Kurz vor der Verabschiedung im Bundestag ist die "Aut-idem-Regelung" (der Arzt verordnet einen Wirkstoff, der Apotheker wählt ein Medikament aus), verändert worden. Danach darf der Apotheker von den fünf günstigsten Präparaten einer Wirkstoffgruppe nur diejenigen abgeben, die in Wirkungsstärke und Packungsgröße mit dem verordneten Medikament identisch und für das gleiche Krankheitsbild zugelassen sind. Über die Regelung soll im Bundesrat "mangels Dringlichkeit" erst am 1. Februar entschieden werden. Sie wird also frühestens zum 1. März in Kraft treten können. Erwartet werden erhebliche Einsparmöglichkeiten.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen