27.01.2011

Medikamente : Besser keine Vorkasse

Seit Januar gilt in der Apotheke die „Mehrkostenregelung“: Jeder gesetz­lich Versicherte kann wählen, ob er sein gewohntes rezept­pflichtiges Medi­kament bekommt oder ein wirkstoff­gleiches billigeres. Vorher musste der Apotheker oft ein Mittel geben, für das die Kranken­kassen einen Rabatt ausge­handelt hatten. Wer jetzt die Mehr­kosten­regelung nutzt, zahlt in der Apotheke für sein „Wunsch­medikament“ den vollen Preis und reicht Quittung und Rezeptkopie bei der Kasse ein. Die erstattet den Preis, den das Rabatt­arzneimittel gekostet hätte. Doch dabei gibt es ein Problem: Die Kassen halten die Preise der Rabatt­arzneimittel geheim, nicht einmal die Apotheken­mitarbeiter kennen sie. Daher birgt die Mehrkostenregelung ein unkalkulierbares Koste­nrisiko. Aus therapeutischer Sicht lassen sich wirkstoff­gleiche Präparate in der Regel problemlos austauschen.

Tipp: Wenn Sie Ihr gewohntes Mittel behalten möchten, sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt. Denn der kann – wie früher auch schon – das „Aut-idem“-Feld auf dem Rezept ankreuzen und damit den Austausch ausschließen.

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