Wie kann es sein, dass noch immer analoge Schnurlostelefone verkauft werden, obwohl für sie doch zum Jahreswechsel das „Aus“ kam?
Der Verkauf analoger Schnurlostelefone nach dem Standard CT1+ ist nicht verboten, doch sie haben keine Betriebserlaubnis mehr. Wer sie benutzt, riskiert eine Ordnungsstrafe (siehe Meldung). Anbieter solcher Telefone wiegeln ab: „Der Betrieb Ihres Telefons wird geduldet, solange es keine Störungen gibt“. Doch der ehedem verwendete Funkfrequenzbereich wird schrittweise vom Mobilfunkbetreiber O2 übernommen. Deshalb raten wir vom Kauf eines analogen Schnurlostelefons ab. Eine Alternative sind digitale Schnurlose nach dem Dect-Standard (siehe Test Schnurlostelefone 2/2009).
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