12.06.2012

Lehman-Zertifikate: Entschädigung für Lehman-Opfer

Lehman-Zertifikate Meldung

Neue Hoff­nung für Lehman-Opfer, die ihre Zertifikate nach Beratung über die MPC-Gruppe gekauft hatten: Sie haben wegen grober Beratungs- und Prospekt­fehler nach einem Urteil des Ober­landes­ge­richts München (OLG) gute Chancen auf Schaden­ersatz. Auch für andere Lehman-Geschädigte ist noch längst nicht alles verloren.

[Update 25.04.2013] Der BGH hat das Urteil aufgehoben. Für Lehman-Opfer gibt es jetzt kaum noch Chancen auf Schadenersatz.

Voller Schaden­ersatz für geschädigte Hausfrau

Die Richter in München verurteilten sowohl die MPC Münchmeyer Petersen Capital Austria AG als auch die damals zur Unter­nehmens­gruppe gehörende Assentus-Bank dazu, Schaden­ersatz an eine Hausfrau zu zahlen. Sie hatte auf den Rat eines MPC-Beraters hin gut 30 000 Euro in „Fortrust 5“-Anleihen gesteckt. Mit der Lehman Brothers Pleite im September 2008 verloren die Anleihen ihren Wert. MPC muss der Frau jetzt den Anla­gebetrag und den Ausgabe­aufschlag sowie die Zinsen ersetzen, die sie bei sicherer Anlage des Geldes erhalten hätte.

Lehman Brothers-Bank gar nicht beteiligt

Hintergrund des Urteils: Die MPC-Broschüre zu den Lehman-Anleihen enthielt einen groben Schnitzer. Dort hieß es: „Die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. mit Sitz in New York wurde 1850 von den Brüdern Henry, Emanuel und Mayer Lehman gegründet und gehört heute zu den welt­weit führenden Investment­banken mit Nieder­lassungen in mehr als 20 Ländern“. Tatsäch­lich ist das genannte Unternehmen jedoch bloß eine eigens für den Anleihen-Verkauf gegründete nieder­ländische Enkelgesell­schaft inner­halb des Lehman Brothers-Konzern. Immerhin: Für die Rück­zahlung der Anleihe gab es eine Garantie der Lehman Brothers Holdings Inc. als Konzern­mutter. Allerdings: Auch das ist keine Investment­bank. Als solche fungierte im Lehman-Verbund die Lehman Brothers Inc., und die war direkt am Geschäft mit den Anleihen gar nicht beteiligt.

Weniger Aufsicht bei den Unterfirmen

Die MPC-Anwälte argumentierten: Wie der Lehman Brothers-Konzern im Detail konstruiert war, spiele für Anleger gar keine Rolle. Das tut es doch, fand das Ober­landes­gericht München. So unterlag allein die Lehman Brothers Inc. der strengen Einzel­aufsicht der zuständigen US-Behörden, während die Konzern­mutter und andere Lehman-Gesell­schaften weniger genau oder gar nicht über­wacht wurden. Auch bei Verteilung des Lehman-Brothers-Vermögens im Insolvenz­verfahren kann es einen Unterschied machen, welche Gesell­schaft zahlen muss. Bei der Konzern­mutter ist nur noch zu holen, was diese ihrer­seits noch aus der Insolvenzmasse der Tochter­unternehmen bekommt, und das ist in der Regel nur das, was die anderen Gläubiger übrig lassen.

Bedeutung über den Einzel­fall hinaus

Bedeutung hat das Urteil weit über den Einzel­fall hinaus. „Käufer von Lehman-Zertifikaten für 40 Millionen Euro können jetzt auf Schaden­ersatz hoffen“, sagt Rechts­anwalt Nikolaus Bömcke von Rössner Rechts­anwälte in München. Er hatte die Hausfrau vertreten. Betroffen seien außer „Fortrust 5“- auch „Real Estate Garant“-Anleihen, die die MPC-Gruppe mit den Informationen aus einer von der Assentus-Bank erarbeiteten 20-seitigen Broschüre vertrieben hat. Laut Rechts­anwalt Ulrich Husack aus Hamburg gabs die grob fehler­hafte Broschüre auch zu „Fortrust 4“-Anleihen, wie sie auch bei der Hamburger Sparkasse zu haben waren. Die MPC-Gruppe hat gegen das Urteil des OLG München allerdings Revision einge­legt. In anderen Fällen haben Gerichte bis hin zum Bundes­gerichts­hof (BGH) Schaden­ersatz­klagen rechts­kräftig abge­wiesen, erklärte ein Sprecher. Hoff­nung für Anleger jenseits der MPC-Gruppe: Der BGH ging in den zwei bisherigen Entscheidungen zu Lehman-Fällen davon aus, dass die Investment­bank Lehman Brothers für die Rück­zahlung der Anleihen gerade steht. Aus Sicht der Richter in München ist das falsch. Der Bundes­gerichts­hof hat bereits angekündigt, in den nächsten Monaten über weitere Klagen von Lehman-Opfern zu entscheiden.

Ober­landes­gericht München, Urteil vom 22.05.2012
Aktenzeichen: 5 U 1725/11 (nicht rechts­kräftig)

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