Neue Hoffnung für Lehman-Opfer, die ihre Zertifikate nach Beratung über die MPC-Gruppe gekauft hatten: Sie haben wegen grober Beratungs- und Prospektfehler nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) gute Chancen auf Schadenersatz. Auch für andere Lehman-Geschädigte ist noch längst nicht alles verloren.
[Update 25.04.2013] Der BGH hat das Urteil aufgehoben. Für Lehman-Opfer gibt es jetzt kaum noch Chancen auf Schadenersatz.
Voller Schadenersatz für geschädigte Hausfrau
Die Richter in München verurteilten sowohl die MPC Münchmeyer Petersen Capital Austria AG als auch die damals zur Unternehmensgruppe gehörende Assentus-Bank dazu, Schadenersatz an eine Hausfrau zu zahlen. Sie hatte auf den Rat eines MPC-Beraters hin gut 30 000 Euro in „Fortrust 5“-Anleihen gesteckt. Mit der Lehman Brothers Pleite im September 2008 verloren die Anleihen ihren Wert. MPC muss der Frau jetzt den Anlagebetrag und den Ausgabeaufschlag sowie die Zinsen ersetzen, die sie bei sicherer Anlage des Geldes erhalten hätte.
Lehman Brothers-Bank gar nicht beteiligt
Hintergrund des Urteils: Die MPC-Broschüre zu den Lehman-Anleihen enthielt einen groben Schnitzer. Dort hieß es: „Die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. mit Sitz in New York wurde 1850 von den Brüdern Henry, Emanuel und Mayer Lehman gegründet und gehört heute zu den weltweit führenden Investmentbanken mit Niederlassungen in mehr als 20 Ländern“. Tatsächlich ist das genannte Unternehmen jedoch bloß eine eigens für den Anleihen-Verkauf gegründete niederländische Enkelgesellschaft innerhalb des Lehman Brothers-Konzern. Immerhin: Für die Rückzahlung der Anleihe gab es eine Garantie der Lehman Brothers Holdings Inc. als Konzernmutter. Allerdings: Auch das ist keine Investmentbank. Als solche fungierte im Lehman-Verbund die Lehman Brothers Inc., und die war direkt am Geschäft mit den Anleihen gar nicht beteiligt.
Weniger Aufsicht bei den Unterfirmen
Die MPC-Anwälte argumentierten: Wie der Lehman Brothers-Konzern im Detail konstruiert war, spiele für Anleger gar keine Rolle. Das tut es doch, fand das Oberlandesgericht München. So unterlag allein die Lehman Brothers Inc. der strengen Einzelaufsicht der zuständigen US-Behörden, während die Konzernmutter und andere Lehman-Gesellschaften weniger genau oder gar nicht überwacht wurden. Auch bei Verteilung des Lehman-Brothers-Vermögens im Insolvenzverfahren kann es einen Unterschied machen, welche Gesellschaft zahlen muss. Bei der Konzernmutter ist nur noch zu holen, was diese ihrerseits noch aus der Insolvenzmasse der Tochterunternehmen bekommt, und das ist in der Regel nur das, was die anderen Gläubiger übrig lassen.
Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Bedeutung hat das Urteil weit über den Einzelfall hinaus. „Käufer von Lehman-Zertifikaten für 40 Millionen Euro können jetzt auf Schadenersatz hoffen“, sagt Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke von Rössner Rechtsanwälte in München. Er hatte die Hausfrau vertreten. Betroffen seien außer „Fortrust 5“- auch „Real Estate Garant“-Anleihen, die die MPC-Gruppe mit den Informationen aus einer von der Assentus-Bank erarbeiteten 20-seitigen Broschüre vertrieben hat. Laut Rechtsanwalt Ulrich Husack aus Hamburg gabs die grob fehlerhafte Broschüre auch zu „Fortrust 4“-Anleihen, wie sie auch bei der Hamburger Sparkasse zu haben waren. Die MPC-Gruppe hat gegen das Urteil des OLG München allerdings Revision eingelegt. In anderen Fällen haben Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) Schadenersatzklagen rechtskräftig abgewiesen, erklärte ein Sprecher. Hoffnung für Anleger jenseits der MPC-Gruppe: Der BGH ging in den zwei bisherigen Entscheidungen zu Lehman-Fällen davon aus, dass die Investmentbank Lehman Brothers für die Rückzahlung der Anleihen gerade steht. Aus Sicht der Richter in München ist das falsch. Der Bundesgerichtshof hat bereits angekündigt, in den nächsten Monaten über weitere Klagen von Lehman-Opfern zu entscheiden.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.05.2012
Aktenzeichen: 5 U 1725/11 (nicht rechtskräftig)
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