04.05.2012

Lebens­versicherungen: Kunden an stillen Reserven beteiligen

Lebensversicherungen Meldung

Sind Immobilien, Aktien und andere Kapital­anlagen in den Büchern der Versicherungs­ge­sell­schaften jetzt mehr wert als bei ihrer Anschaffung, müssen Versicherer ihre Kunden daran beteiligen. Oft geschieht dies jedoch erst, wenn Kunden nach­fragen. Viele Kunden werden erst gar nicht informiert, ob Bewertungs­reserven vorhanden sind, wie eine Leserumfrage von Finanztest gezeigt hat. Auch die Bundes­regierung hat dieses Problem jetzt im Blick.

Komplizierte Berechnung der Reserven

Bei der Beteiligung der Lebensversicherungskunden an den Bewertungs­reserven mangelt es nach Auffassung der Bundes­regierung an Trans­parenz. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Bewertungs­reserven werden auch stille Reserven genannt. Sie entstehen dann, wenn der Markt­wert einer Kapital­anlage des Versicherers über dem Anschaffungs­preis liegt. Über ihre gesamten Bewertungs­reserven müssen die Versicherer jedes Jahr im Geschäfts­bericht informieren. Ein Kunde habe jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Versicherer ihm die Zuteilung der Bewertungs­reserven auf seinen konkreten Vertrag vorrechnet, so die Bundes­regierung. Wären die Versicherer dazu verpflichtet, „entstünden hohe zusätzliche Verwaltungs­kosten“.

Beweislast liegt beim Versicherer

Kommt es jedoch zwischen Kunde und Versicherungs­gesell­schaft zu einem Streit vor Gericht, liege die Beweislast beim Versicherer, erläutert die Bundes­regierung. Er muss dann darlegen, dass die Be­wert­ungs­reserve tatsäch­lich geringer ist, als der Kunde annimmt. Die Lebens­versicherer müssen ihre Kunden seit 2008 mit 50 Prozent an den Bewertungs­reserven beteiligen, wenn die Anspar­zeit endet und die Kapital­lebens- oder private Renten­versicherung ausgezahlt wird. Dies wurde im Versicherungsvertragsgesetz verankert, nachdem das Bundes­verfassungs­gericht verlangt hatte, die Kunden an den Vermögens­werten, die die Versicherer mit den Kunden-Beiträgen geschaffen haben, angemessen zu beteiligen. Viele zahlen jedoch erst, wenn ihre Kunden nach­haken. Ein Kunde der Allianz hat jüngst gegen die Versicherungsgesellschaft geklagt. Er will, dass die Allianz ihre Kalkulation der Bewertungs­reserven offenlegt, so dass sie für die Kunden nach­voll­zieh­bar ist.

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