Sind Immobilien, Aktien und andere Kapitalanlagen in den Büchern der Versicherungsgesellschaften jetzt mehr wert als bei ihrer Anschaffung, müssen Versicherer ihre Kunden daran beteiligen. Oft geschieht dies jedoch erst, wenn Kunden nachfragen. Viele Kunden werden erst gar nicht informiert, ob Bewertungsreserven vorhanden sind, wie eine Leserumfrage von Finanztest gezeigt hat. Auch die Bundesregierung hat dieses Problem jetzt im Blick.
Komplizierte Berechnung der Reserven
Bei der Beteiligung der Lebensversicherungskunden an den Bewertungsreserven mangelt es nach Auffassung der Bundesregierung an Transparenz. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Bewertungsreserven werden auch stille Reserven genannt. Sie entstehen dann, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungspreis liegt. Über ihre gesamten Bewertungsreserven müssen die Versicherer jedes Jahr im Geschäftsbericht informieren. Ein Kunde habe jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Versicherer ihm die Zuteilung der Bewertungsreserven auf seinen konkreten Vertrag vorrechnet, so die Bundesregierung. Wären die Versicherer dazu verpflichtet, „entstünden hohe zusätzliche Verwaltungskosten“.
Beweislast liegt beim Versicherer
Kommt es jedoch zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft zu einem Streit vor Gericht, liege die Beweislast beim Versicherer, erläutert die Bundesregierung. Er muss dann darlegen, dass die Bewertungsreserve tatsächlich geringer ist, als der Kunde annimmt. Die Lebensversicherer müssen ihre Kunden seit 2008 mit 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen, wenn die Ansparzeit endet und die Kapitallebens- oder private Rentenversicherung ausgezahlt wird. Dies wurde im Versicherungsvertragsgesetz verankert, nachdem das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte, die Kunden an den Vermögenswerten, die die Versicherer mit den Kunden-Beiträgen geschaffen haben, angemessen zu beteiligen. Viele zahlen jedoch erst, wenn ihre Kunden nachhaken. Ein Kunde der Allianz hat jüngst gegen die Versicherungsgesellschaft geklagt. Er will, dass die Allianz ihre Kalkulation der Bewertungsreserven offenlegt, so dass sie für die Kunden nachvollziehbar ist.
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