Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben ab 2005 wie Ehepartner Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente, die 55 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt. Voraussetzungen: Die Lebenspartnerschaft bestand beim Tod des Partners mindestens ein Jahr, der Hinterbliebene ist über 45 Jahre oder erzieht ein minderjähriges Kind oder ist erwerbsgemindert. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, stehen ihm zwei Jahre lang 25 Prozent der Rente des Verstorbenen zu. Weitere Neuregelungen ab 2005:
- Ein Lebenspartner kann nun das leibliche Kind des anderen adoptieren.
- Wird nichts anderes vereinbart, gilt für Lebenspartnerschaften die Zugewinngemeinschaft.
- Beim Unterhalt nach einer Trennung wird das Eherecht angewandt.
- Lebenspartner können sich rechtswirksam verloben.
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