Muss eine geschiedene Mutter ihre Kinder im Alter von 17, 15 und 12 Jahren nachmittags zum Sport fahren und ihnen bei den Hausaufgaben helfen, ist ihr kein Ganztagsjob zumutbar. Der Exmann muss Betreuungsunterhalt zahlen (Bundesgerichtshof, Az. XII ZR 65/10).
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