21.08.2012

Kurzurteil: Tod beim Tauchen

Ertrinkt jemand beim Tauchen, muss die private Unfallversicherung die vereinbarte Todesfallleistung zahlen. Ertrinken ist immer ein Unfalltod, stellte der Bundesgerichtshof klar (Az. IV ZR 116/11). Ursache und Verlauf des Unfalls müssen die Angehörigen nicht beweisen. Der Versicherer wollte nicht zahlen, weil der Verunglückte herzkrank war und vielleicht wegen einer herzbedingten Bewusstseinsstörung ertrunken war.

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