17.07.2012

Kurzurteil: Studenten als Mieter

Vermieter von Studentenheimen dürfen kündigen, ohne dabei die gewöhnlichen Mieterschutzregeln zu beachten. Doch von Studenten bewohnte Mietshäuser sind nicht automatisch Studentenwohnheime. Die Einrichtung muss sozial gefördert sein und die befristete Vermietung an Studenten vorsehen, urteilt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 92/11).

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