Anwohner müssen damit leben, dass eine Schule Kinder in den Pausen von 13 bis 16 Uhr auf den Spielplatz schickt. Für Kinderlärm gilt ein absolutes Toleranzgebot, nur nicht bei atypischer Nutzung. Dass ein normaler Spielplatz als Pausenhof genutzt wird und damit mehr als üblich, ist hinnehmbar, zumal es nur an Werktagen vorkommt (OVG Koblenz, Az. 8 A 10042/12.OVG).
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