15.05.2012

Kurzurteil: Smartphone vom Chef

Chefs können ihren Mitarbeitern neben Computer, Internet und Fax jetzt auch Smartphones und Tablet-PCs inklusive Software steuer- und sozialabgabenfrei zur privaten Nutzung überlassen. Das gilt rückwirkend ab dem Jahr 2000 in allen noch offenen Steuerfällen.

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