Zahlt ein Haftpflichtversicherer einem Geschädigten vorgerichtlich offensichtlich zu wenig Schmerzensgeld, kann das später Einfluss auf die tatsächlich zu zahlende Summe haben. Das Oberlandesgericht Köln erhöhte das Schmerzensgeld einer Patientin von 4 000 Euro auf 6 000 Euro – unter anderem, weil der Versicherer vorab nur 500 Euro zahlte (Az. 5 U 38/10).
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