21.08.2012

Kurzurteil: Schmerzensgeld

Zahlt ein Haftpflichtversicherer einem Geschädigten vorgerichtlich offensichtlich zu wenig Schmerzensgeld, kann das später Einfluss auf die tatsächlich zu zahlende Summe haben. Das Oberlandesgericht Köln erhöhte das Schmerzensgeld einer Patientin von 4 000 Euro auf 6 000 Euro – unter anderem, weil der Versicherer vorab nur 500 Euro zahlte (Az. 5 U 38/10).

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