15.05.2012

Kurzurteil: Rückflug vorgezogen

Wird der Rückflug von einem Urlaubsort nachhause um zehn Stunden vorverlegt, kann das ein Reisemangel sein. Urlauber, die sich daraufhin selbst einen späteren Rückflug buchen, können für die Kosten Schadenersatz verlangen (Bundesgerichtshof, Az. X ZR 76/11).

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