18.10.2011

Kurzurteil: Recht auf verlängerte Frist

Das Finanzamt forderte von einem Ehepaar, das den Spitzensteuersatz zahlt, die vom Steuerberater gefertigte Erklärung bis zum 30. September. Doch das geht zu weit. Auch Spitzenverdienern steht eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember zu, wenn sie einen Steuerberater beauftragen (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 12 K 2461/11).

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