16.08.2011

Kurzurteil: Raus aus Fitnessvertrag

Kunden eines Fitnessstudios kommen vorzeitig aus dem Vertrag, wenn sie wegen Krankheit nicht trainieren können. Es reicht ein Attest, in dem ein Arzt für längere Zeit von Sport abrät. Das Studio darf die Kündigung nicht verweigern, bloß weil der Kunde noch die Sauna und das Solarium nutzen könnte (Amtsgericht Dieburg, Az. 211 C 44/09).

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