18.10.2011

Kurzurteil: Pflichtpolice für Berater

Ausländische Steuerberatungsgesellschaften, die deutsche Mandanten steuerlich beraten, müssen genauso wie inländische Berater eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Sie sichert die Kunden im Schadensfall ab, begründete der Bundesfinanzhof (Az.II R 6/10).

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