Mieter dürfen die Zahlung einer Kaution so lange verweigern, bis der Vermieter ihnen ein insolvenzfestes Konto genannt hat (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 98/10).
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen