Mieter dürfen die Zahlung einer Kaution so lange verweigern, bis der Vermieter ihnen ein insolvenzfestes Konto genannt hat (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 98/10).

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice