Käufer einer Immobilie haften für die Kaution, die Mieter an frühere Vermieter gezahlt haben. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Der neue Eigentümer muss für nicht verbrauchte Mietsicherheiten bei Auszug auch dann zahlen, wenn er die Kaution gar nicht erhalten hat (Az. XII ZR 13/10).
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Finanztest 05/2012
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