Ein Empfänger von Hartz-IV-Leistungen, der durch eine Diabeteserkrankung an einer ausgeprägten Sehschwäche leidet, bekommt 530 Euro für eine neue Gleitsichtbrille von der Agentur für Arbeit. Das Sozialgericht Detmold verpflichtete das Jobcenter zu zahlen, weil die Krankenkasse für Brillengläser nur noch bei stärkeren Sehbehinderungen bezahlt und der Mann so viel Geld nicht aus seinem Arbeitslosengeld ansparen kann (Az. S 21 AS 926/10).
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