24.11.2011

Kurzurteil: Hundehaltung

Werden zehn Yorkshire-Terrier auf einem Grundstück in einem Wohngebiet gehalten, kann der Lärm für die Nachbarn unzumutbar sein, sodass die Gemeinde die Hundehaltung auf vier Tiere begrenzen darf (Verwaltungsgericht Koblenz, Az. 1 K 944/10.KO).

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