Bezahlt ein Handynutzer seine Rechnung nicht, darf sein Mobilfunkanbieter ihm erst dann das Handy sperren, wenn seine Schulden mindestens 75 Euro betragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen T-Mobile und Congstar geklagt. Deren Verträge sahen eine Sperre bereits ab Schulden von 15,50 Euro vor. Der Bundesgerichtshof verwarf diese Klausel und argumentierte: Ein Festnetzanschluss könne ab 75 Euro gesperrt werden, diese Grenze sei auf den Mobilfunk übertragbar (Az. III ZR 35/10).
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