Immobilieneigentümer können nicht verhindern, dass ihr Haus für den Internetdienst Google Street View fotografiert wird. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden (Az. 10 W 127/10). Die bloße Abbildung von Häuserzeilen sei rechtlich nicht zu beanstanden. Zudem biete der Internetkonzern an, die Gebäude vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen.
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