20.09.2011

Kurzurteil: Fahren ohne Helm

Verletzt sich ein Rennradfahrer am Kopf, weil ein Autofahrer ihm die Vorfahrt genommen hat, trägt der Radfahrer eine Mitschuld am Schaden, wenn er ohne Helm gefahren ist (Oberlandesgericht München, Az. 24 U 384/10).

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