Die Börsennotierung einer Aktie unterliegt nicht dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvR 3142/07 und 1 BvR 1569/08). Der Rückzug von der Börse, das sogenannte Delisting von Aktien, ist rechtens.
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