Die Klausel, mit der die Stuttgarter Lebensversicherung von Ratenzahlern hohe Zuschläge verlangt, ist unwirksam, entschied das Landgericht Stuttgart (Az. 20 O 211/10). Das Urteil betrifft Kunden, die ihre Beiträge nicht jährlich, sondern monatlich oder in anderen Raten einzahlen. Der Versicherer kündigte Berufung an.
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