17.05.2011

Kurzurteil: Böse Ratenzuschläge

Die Klausel, mit der die Stuttgarter Lebensversicherung von Ratenzahlern hohe Zuschläge verlangt, ist unwirksam, entschied das Landgericht Stuttgart (Az. 20 O 211/10). Das Urteil betrifft Kunden, die ihre Beiträge nicht jährlich, sondern monatlich oder in anderen Raten einzahlen. Der Versicherer kündigte Berufung an.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice