Versicherer dürfen von berufsunfähigen Kunden verlangen, dass sie sich ein Mal jährlich umfassenden ärztlichen Untersuchungen unterziehen. So stellen sie fest, ob jemand weiter berufsunfähig ist. Wenn sich der Befund nicht ändern kann, zum Beispiel bei unheilbaren Krankheiten, braucht der Versicherte sich aber nicht jedes Jahr untersuchen zu lassen, so das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (Az. 3 U 12/11).
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