17.07.2012

Kurzurteil: 19 Tage Ehe für die Rente

Eine Frau, die nur 19 Tage mit ihrem schon vor der Hochzeit tödlich erkrankten Ehemann verheiratet war, hat dennoch Anspruch auf Witwenrente. Das jahrelange Scheidungsverfahren des Mannes mit seiner ersten Ehefrau habe die zweite Eheschließung verzögert, urteilte das Sozialgericht Berlin (Az. S 11 R 5359/08). Normalerweise wird eine Hinterbliebenenrente erst nach mindestens einem Jahr Ehe gezahlt.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (3)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice