Kurzarbeit: Steuerfalle für Paare
Zwar ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei, doch es erhöht den persönlichen Steuersatz für das übrige Einkommen. Das kann vor allem für zusammenveranlagte Ehepaare zu Nachzahlungen führen.
Beispiel: Die Ehefrau hat 35 000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zahlt 4 190 Euro Einkommensteuer. Bezieht der Mann 12 000 Euro Kurzarbeitergeld, erhöht sich das Einkommen auf 47 000 Euro und die Steuer auf 5 564 Euro.
Wichtig: Wer mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben.
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