Auch wenn Kinder an einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme vom Sozialamt teilnehmen, haben Eltern Anspruch auf Kindergeld. Solche Kurse gelten als Berufsausbildung, entschied das Finanzgericht Niedersachsen: Das gelte für alle Maßnahmen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermitteln, mit denen die Chance auf einen Ausbildungsplatz oder den Berufseinstieg steigt. Im Streitfall ging es um einen Kurs, der Berufsgrundlagen zur Kauffrau für Bürokommunikation vermittelte. Noch ist offen, ob sich der Bundesfinanzhof dieser Ansicht anschließt, doch vorsorglich sollten betroffene Eltern Einspruch einlegen (Az. VIII R 75/02).
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