Kündigung: Vom Hundekot genervt
Vermieter dürfen einem Mieter fristlos kündigen, der seinen Hund im Gemeinschaftsgarten ständig die Notdurft verrichten lässt. Das hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden (Az. 4 C 171/08).
Trotz Abmahnung hatte der Mieter seinen Hund weiter in den von den Hausbewohnern gemeinsam benutzten Garten gelassen, der dort sein Geschäft verrichtete. Der ständige Hundekot im Garten beeinträchtige die Mitmieter erheblich und störe den Hausfrieden nachhaltig, fanden die Richter. Da die Abmahnung keinen Erfolg hatte, durfte der Vermieter fristlos kündigen.
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