Ab 1. Juli 2005 können Verbraucher auch Baukredite innerhalb von 14 Tagen nach der Unterschrift ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bislang dürfen Banken das gesetzliche Widerrufsrecht vertraglich ausschließen. Diese Ausnahmeregelung für Immobilien-Darlehensverträge endet zum 30. Juni.
Auf das Widerrufsrecht müssen Banken im Kreditvertrag deutlich hinweisen. Fehlt die „Widerrufsbelehrung“, kann der Kunde auch nach Ablauf der 14-Tage-Frist noch vom Vertrag zurücktreten.
Für Baukredite, die der Kunde per Internet, Telefon oder Post abschließt, gilt das Widerrufsrecht bereits seit Dezember 2004.
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