Ein Tabu ist gebrochen: Bisher galt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen für den Arbeitnehmer zu gleichen Teilen in die gesetzliche Krankenkasse ein. Das ist bald - zum Teil zumindest - vorbei. Am 1. Juli senken alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Gleichzeitig kommt ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten. Problem: Die Ersparnis beim Beitragssatz teilt sich der Versicherte mit seinem Arbeitgeber oder seiner Rentenkasse. Sie kommt ihm also nur zur Hälfte zugute. Den Sonderbeitrag muss er dagegen allein zahlen.
Finanztest erläutert die Folgen der Umverteilung für gesetzlich und privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Rentner und freiwillig versicherte Selbstständige.
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