Müde? Ausgelaugt? Erschöpft? Eine Vorsorgekur oder eine Rehabilitation bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt bescheinigt, dass sie medizinisch erforderlich ist. Ziel einer Vorsorgekur ist es, eine Krankheit zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden. Eine Reha wird gewährt, um eine Erkrankung zu heilen oder Beschwerden zu lindern.
Sie benötigen:
- Termin beim Arzt
- Formular der Krankenkasse
Schritt 1
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob für Sie eine Kur infrage kommt. Für eine Reha müssen Sie auf jeden Fall zum Facharzt, nur er kann sie verordnen. Sind alle Therapiemöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft, wird der Mediziner mit Ihnen klären, ob eine ambulante oder stationäre Kur für Sie infrage kommt. Zur ambulanten Kur reist der Patient auf eigene Kosten an und bezahlt Unterkunft und Verpflegung zum größten Teil selbst.
Schritt 2
Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an. Beim nächsten Termin legt der Arzt mit Ihnen die Ziele der Kur und den Behandlungsschwerpunkt fest. Er füllt das Formular für die Kasse aus und begründet die Notwendigkeit von Kur oder Reha.
Schritt 3
Das Formular und die Unterlagen, mit denen der Arzt die Notwendigkeit der Kur nachweist, reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse kann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zum Prüfen des Antrags hinzuziehen. Der MDK kann Sie zu einem weiteren Arzt schicken.
Schritt 4
Lehnt die Kasse Ihren Antrag ab, sollten Sie binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten sind gut: Im Jahre 2010 waren zum Beispiel über die Hälfte der Widersprüche zu ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erfolgreich. Begründen Sie Ihre Position und lassen Sie am besten den Arzt noch einmal Stellung nehmen, um die Dringlichkeit zu verdeutlichen. Ein Widerspruchsausschuss entscheidet. Wird der Widerspruch erneut abgelehnt, bleibt nur noch die Klage beim Sozialgericht.
Schritt 5
Wird die Kur oder Reha bewilligt – gewöhnlich für drei Wochen – , wählen Sie gemeinsam mit dem Arzt den Kurort aus. Vier Monate ab Bewilligung haben Sie Zeit, um die Kur anzutreten, sonst verfällt Ihr Anspruch.
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