Ein Sohn schuldet seiner Mutter Unterhalt, auch wenn diese sich wegen einer Psychose nur bis zu seinem 10. Geburtstag um ihn kümmern konnte und er sie anschließend über Jahrzehnte kaum gesehen hat. Dass die Mutter das Kind nicht großziehen konnte, sei keine grobe Vernachlässigung, sondern der Krankheit geschuldet (Bundesgerichtshof, Az. XII ZR 148/09). Der Sohn muss dem Sozialamt nun Kosten für das Pflegeheim der Mutter erstatten.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen