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Bußgeldkatalog für Radfahrer
20.03.2012
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Tatbestand
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Bußgeld
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Freihändig gefahren
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5 Euro |
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Kinder ohne Fahrradsitz auf Lenkerstange oder Gepäckträger mitgenommen
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5 Euro |
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Kein Licht am Fahrrad
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10 Euro |
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Bremsen, Klingel oder Reflektoren fehlen oder funktionieren nicht
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10 Euro |
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Radweg nicht benutzt, obwohl durch Schild vorgeschrieben
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15 Euro |
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Auf dem linken Radweg gefahren
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15 Euro |
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Nebeneinandergefahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert
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15 Euro |
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Ohne Freisprechanlage beim Radfahren telefoniert
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25 Euro |
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Rote Ampel überfahren
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45 Euro |
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Rote Ampel überfahren, die schon länger als eine Sekunde rot ist
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100 Euro |
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Rote Ampel überfahren, die schon länger als eine Sekunde rot ist, und dabei andere gefährdet
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160 Euro |
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Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert
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350 Euro |
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Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes.
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Stand: Januar 2011