Verkehrszeichen: Hier ist der Radweg Pflicht
Radfahrer müssen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn dieser durch eins der unten aufgeführten Zeichen gekennzeichnet ist. Das Radwegzeichen muss als Schild am Wegrand stehen, ein auf den Asphalt gemaltes Verkehrsschild oder Fahrradzeichen hat keine rechtliche Bedeutung. Es dient nur zur Orientierung.
Zeichen 237
Dieser Weg ist nur für Radfahrer bestimmt.
Zeichen 240
Ein gemeinsamer Weg für Radler und Fußgänger.
Zeichen 241
Fuß- und Radweg müssen getrennt benutzt werden.
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