08.02.2010

Investmentfonds: Gebührentricks ärgern Anleger

Ausgewählt, geprüft, bewertet

Für unsere Analyse haben wir jene 72 Fonds mit Erfolgsgebühr (Performance Fee) herangezogen, die wir in unserem Dauertest innerhalb der Gruppe Aktienfonds Welt regelmäßig bewerten. Die Fonds müssen für diesen Test mindestens fünf Jahre alt sein. Anhand von Verkaufsprospekten, Rechenschaftsberichten und Nachfragen bei den Fondsgesellschaften haben wir die Eigenschaften der Performance Fee ermittelt. In der Tabelle wurden Merkmale, die für Anleger besonders nachteilig sind, markiert.

Finanztest-Bewertung

Die Finanztest-Bewertung für die Qualität des Fonds in den vergangenen fünf Jahren berechnen wir Monat für Monat in unserem Fondsdauertest. Laufende Gebühren wie die Erfolgsgebühr sind dabei berücksichtigt.

Gestaltung der Erfolgsgebühr

Erfolgsmaßstab: Die Erfolgsgebühr wird normalerweise fällig, wenn der Fonds im Berechnungszeitraum besser abgeschnitten hat als sein Maßstab. Der Maßstab (Benchmark), an dem Fondsgesellschaften den Erfolg messen, kann eine feste Rendite (Hurdle Rate) oder ein Index oder Indexkorb sein.

Beteiligungsrate: Die Beteiligungsrate definiert, wie viel Prozent der Mehrrendite die Fondsgesellschaft einbehält. Die Beurteilung, welche Höhe fair ist, hängt auch von der Wahl der Benchmark ab.

Berechnungszeitraum: Je kürzer der Zeitraum, für den die Performance Fee festgelegt wird, desto größer ist die Gefahr, dass eine Erfolgsgebühr fällig wird, obwohl der Fonds seinen Maßstab auf Jahressicht gar nicht überboten hat.

Berücksichtigung früherer Verlustphasen

Bei einer Höchststandsregelung (H, Highwatermark) wird die Gebühr nur dann fällig, wenn der Fonds nicht nur besser als die definierte Messlatte abgeschnitten hat, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht hat.

Bei einer Fortschreibung (F) von vergangenen Schwächephasen muss der Fonds diese zunächst ausgleichen, ehe eine Gebühr fällig wird. Das sind jene Phasen, in denen der Fonds schlechter gelaufen ist als sein Maßstab.

Beispiel: Bei einer festen Erfolgsschwelle von

6 Prozent erreichte der Fonds nur eine Rendite von 2 Prozent. Somit werden 4 Prozent in die nächste Periode übertragen. Der Fonds muss dann also mindestens 6 + 4 = 10 Prozent schaffen, um eine Performance Fee erheben zu dürfen.

Berücksichtigung sonstiger Gebühren: Viele Fonds berechnen den Anlageerfolg, ohne vorher die sonstigen Verwaltungskosten abzuziehen.

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