Bald checken Ämter private Konten.
Der Name klingt harmlos: „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Steckt dahinter das Ende des Bankgeheimnisses?
Es bedeutet, dass eine Reihe von Behörden ab April 2005 über das Bundesamt für Finanzen Daten von Bankkunden abfragen kann: die Zahl der Konten, Kontonummern, Wertpapierdepots oder ob der Kunde Vollmachten für andere Konten hat. Auch Daten über gelöschte Konten sind drei Jahre lang abrufbar.
Aber der Kontostand und die letzten Transaktionen nicht?
Nein, die können nicht direkt abgefragt werden. Trotzdem: Wenn zum Beispiel die Agentur für Arbeit bei einem Arbeitslosen feststellt, dass er Wertpapierdepots hat, wird sie ihn nach Guthaben und Zinsen fragen. Gibt er keine Auskunft, verliert er seinen Leistungsanspruch. Oder die Finanzämter: Sie können über das Bundesamt für Finanzen bei den Banken nachfragen, wie viel Geld auf dem Konto ist – allerdings nur, wenn ihre Zweifel durch eine Nachfrage beim Betroffenen nicht ausgeräumt wurden.
Können dann alle Behörden in meinen Kontodaten herumstöbern?
Das sicherlich nicht. Schon jetzt müssen die Banken die Daten für die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bereithalten. Künftig sollen auch die Finanzämter abfragen dürfen. Und dazu alle Behörden, die Gesetze anwenden, die „an Begriffe des Einkommensteuergesetzes“ anknüpfen. Welche Begriffe genau, ist nicht definiert. Es bleibt völlig unklar, welche Behörden die Abfrageberechtigung erhalten. Das können Sozialämter sein, die Bundesagentur für Arbeit oder Bafög-Stellen.
Und warum diese Datensammelei?
Das System wurde im Rahmen der verstärkten Terrorbekämpfung eingerichtet, um illegale Finanzströme besser verfolgen zu können. Aber jetzt geht es um viel mehr.
Was ist daran so verkehrt?
Im Gesetz ist viel zu vage formuliert, wann die Daten abgefragt werden dürfen und von wem. Eine Behörde, die abfragen will, muss nur versichern, dass eigene Ermittlungen nicht zum Ziel geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Das reicht mir nicht.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen