21.08.2012

Immobilienverkauf: Verkäufer haftet nicht

Beruft sich der Verkäufer darauf, die Ursachen von Mängeln im Haus nicht zu kennen, hat der Käufer keinen Schadenersatzanspruch. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 18/11). Das verkaufte Haus hatte einen feuchten Keller. Die Vermutungen des Verkäufers über die Ursache waren zwar plausibel, stimmten aber nicht. Der Verkäufer habe gutgläubig falsche Angaben gemacht, aber nicht arglistig gehandelt, entschieden die Richter.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice