19.07.2005

Immobilien im Ausland: Mehr Schutz vor Baupleiten in Italien

Immobilien im Ausland Meldung
Rund eine Million Deutsche besitzen bereits Immobilien im europäischen Ausland. Viele davon in Italien.

Ein neues Gesetz in Italien verpflichtet Bauunternehmer, dem Bauherrn bei Abschluss des Vorvertrags eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft über den Kaufpreis zu übergeben. Sie müssen außerdem eine Versicherung zugunsten des Bauherrn gegen Sachschäden und Baumängel abschließen, die ab Vertragsschluss zehn Jahre läuft. Das Gesetz gilt voraussichtlich ab August 2005.

Auch wird ein Solidaritätsfonds eingerichtet, der Opfern von Baupleiten das verlorene Geld zumindest teilweise ersetzt. „Begünstigt sind Käufer, die ihren Kaufpreis in der Zeit vom 31. Dezember 1993 bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes verloren haben“, sagt Giovanni Gelardi von der Frankfurter Anwaltskanzlei Dolce & Lauda. „Bis Ende des Jahres werden die Details des Fonds festgelegt. Ab dann haben Geschädigte sechs Monate Zeit für ihre Anträge.“

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice