Surfsticks: Der kleine Stab fürs große Internet
Surfen, egal an welchem Ort – ein Stick für Notebooks sorgt für diese Freiheit. Die Zahl solcher UMTS-Sticks in Deutschland steigt. Ins Internet geht es über das Handynetz, für schnelles Surfen braucht man eine gute UMTS-Verbindung. Die gibt es meist in der Stadt, auf dem Land jedoch oft nicht. Wer die mobile Freiheit wünscht, sollte auch auf die Bandbreitendrosselung achten. Ab einer bestimmten Datenmenge verderben alle Anbieter durch langsames Surftempo den Internetspaß. Die Grenze, ab der sie bremsen, ist unterschiedlich. Auch die Kosten variieren stark. Meist bieten sie Monats- oder Tagespauschalen an.
Die ersten Hürden
Bei allen zehn Anbietern haben wir für den Test einen UMTS-Stick bestellt. Schon dabei gibt es die erste Portion Ärger: Die Telekom storniert unseren Auftrag wieder, bei Versatel müssen die Tester sich durch ein Formularchaos arbeiten. Liegt der Surfstick dann endlich in den Händen, muss die Sim-Karte eingelegt werden – nicht bei jedem geht das problemlos. Manchmal müssen die Tester erst fummeln, drehen und ausprobieren. Trotzdem können sie bei Kabel Deutschland, NetCologne und Versatel nicht lossurfen: Die Anbieter haben die jeweilige Pin für die Sim-Karte im Surfstick noch nicht aktiviert.
Das vermisste Surfvergnügen
Viele Hotlines haben den Testanrufern versprochen, dass nahezu überall die Maximalgeschwindigkeit von 7,2 Megabit pro Sekunde erreicht wird. Große Datenpakete in kurzer Zeit herunterzuladen, sei also kein Problem. Beim Nachmessen im Berliner Zentrum zeigt sich jedoch: Keiner der Anbieter schafft das. Am schnellsten ist noch die Telekom mit 6 Megabit pro Sekunde, bei NetCologne erreichen wir nur langsame 0,7 Megabit pro Sekunde – weit entfernt vom schnellen Surfvergnügen.
Das komplizierte Kleingedruckte
Lange Texte, komplizierte Formulierungen. Kein Wunder, dass sich kaum ein Kunde gern die allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, durchliest, bevor er einen Vertrag abschließt. Auch für die Surfsticks müssen sich die Kunden vertraglich binden.
Die versteckten Klauselverstöße
Ein Experte hat die AGBs für uns unter die Lupe genommen. Sie enthalten oft Formulierungen, die nicht erlaubt sind. Kabel BW ist auch hier Schlusslicht: Mehr als 15 Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, dürfen also nicht angewandt werden. Der Anbieter 1&1 folgt dicht. Vorbildlich dagegen sind Kabel Deutschland, O2, Telekom und Vodafone – sie haben keine juristischen Fouls in den AGBs versteckt.
Die störenden Kosten
Ein Klauselverstoß, den es bei vier Anbietern gibt, sind die Kosten bei Störungen. Funktioniert etwa eine Internetverbindung nicht mehr, muss ein Techniker erst einmal die Ursache des Problems finden. Die Kosten, die dabei entstehen, etwa für Anfahrt und Arbeitszeit, wollen 1&1, Alice, Kabel BW und NetCologne laut ihren AGBs an die Kunden weitergeben, wenn sie die Störung aus ihrer Sicht nicht zu verantworten haben. Das ist nicht rechtens. Denn ein Unternehmen muss daran interessiert sein, seine vertraglich versprochenen Dienstleistungen einzuhalten, also Surfen im Internet zu ermöglichen. Deshalb muss es auch die Kosten der Überprüfung tragen. Ebenso können Kunden im Fall einer Störung die Kosten für die Hotline zurückfordern. Anders sieht es aus, sollte der Kunde selbst schuldhaft gehandelt haben – etwa weil er den Stick in der Hosentasche mitgewaschen hat.
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