Heiraten: Ohne Standesamt
Paare dürfen ab 2009 auch kirchlich heiraten, wenn sie vorher nicht beim Standesamt waren. Aber: Wer nicht zivilrechtlich heiratet, bleibt für den Staat Single. Damit entfällt das steuerliche Ehegattensplitting, bei Scheidung gibt es weder Versorgungsausgleich noch Unterhalt und bei Tod keine Vorteile bei der Erbschaftsteuer. Die evangelische Kirche hält an der Zivilehe fest und gibt ihren Segen nur nach der standesamtlicher Trauung. Die katholische Kirche begrüßt die Neuerung, will aber kirchliche und staatliche Ehe zusammenhalten.
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