Das Bundesverfassungsgericht hat das 2009 gesetzlich beschlossene Sonnenstudioverbot für Kinder und Jugendliche bestätigt (Az. 1 BvR 2007/10). Nach Auffassung der Richter verfolgt die Regelung das „legitime Ziel“, Minderjährige unter 18 Jahren vor UV-Strahlung zu schützen. Diese könne gerade im Jugendalter Hautkrebs verursachen.
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