23.02.2012

Hautkrebsrisiko: Solarien ohne Kinder

Das Bundesverfassungsgericht hat das 2009 gesetzlich beschlossene Sonnenstudioverbot für Kinder und Jugendliche bestätigt (Az. 1 BvR 2007/10). Nach Auffassung der Richter verfolgt die Regelung das „legitime Ziel“, Minderjährige unter 18 Jahren vor UV-Strahlung zu schützen. Diese könne gerade im Jugendalter Hautkrebs verursachen.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice