19.06.2007

Hausratversicherung: Ersatz für die Rolex

Hausratversicherung Meldung

Eine teure Rolex-Uhr beim Bummel in Neapel zu tragen, ist nicht grob fahrlässig. Daher muss der Hausratversicherer des Bestohlenen den Schaden ersetzen, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 9 U 26/05).

Der Mann war tagsüber in einer belebten Einkaufsstraße in Neapel mit einer Gruppe unterwegs, als ihm seine Uhr im Wert von 8 250 Euro geraubt wurde. Der Täter riss sie ihm vom Handgelenk, nachdem er den Mann einige Meter mit sich und über ein Auto gezogen hatte. Das Gericht sah keine grobe Fahrlässigkeit, denn der Mann sei nicht alleine, im Dunkeln oder in einer abgelegenen Straße unterwegs gewesen. Es sei auch kein Trickdiebstahl, sondern ein Raub gewesen. Dieser ist versichert.

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